Teilnahmebedingungen Sportwagenfrühstück

Teilnahmebedingungen Sportwagenfrühstück

Der Zutritt zum Sportwagenfrühstück ist nur namentlich registrierten Besuchern gestattet, die sich vorher schriftlich oder online angemeldet haben und von SIGNal Design GmbH eine entsprechende Bestätigung beziehungsweise Einlassticket erhalten haben. Die SIGNal Design GmbH behält sich vor, Besucheranmeldungen nicht zu bestätigen, insbesondere dann, wenn der Besucher nicht zu der Zielgruppe der Veranstaltung passt, und ggfs. Tickets zu stornieren. Ein Rechtsanspruch auf Einlass besteht nicht, eine Ablehnung führt zu keinerlei Schadenersatzansprüchen des Anmelders. Die Einlasstickets werden nach Bestätigung versandt. Eine Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Der Ticketpreis wird bei Nichterscheinen oder Abmeldung nicht erstattet, sondern zu 100% dem Round Table 101 gespendet und kommt damit einem guten Zweck zu.

SIGNal Design GmbH speichert die Anmeldungen und sämtliche damit zusammenhängende Daten und Angaben elektronisch zum Zweck der Kontaktaufnahme. Der Aufnahme und Verwendung von Bilder-/ Ton- und ggf. Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit wird durch die Einwilligung ebenfalls zugestimmt.

Datenverarbeitung zum Zwecke der Organisation und Durchführung des Events

SIGNal Design erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Organisation und Durchführung des Sportwagenfrühstücks erforderlich ist. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ihren Namen, Serviceclub/Firma und die Adressdaten, um sicherstellen zu können, dass nur registrierte Teilnehmer eingelassen werden. Zu diesem Zweck erhalten Sie einen Besucherausweis mit einem QR-Code, der Ihre Teilnehmerdaten (ggf. Titel, Vorname, Nachname, Firma) enthält. Ihren Besucherausweis erhalten Sie bei der Akkreditierung. Er wird beim Eintritt gescannt. Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir, um die Anmeldebestätigung zu versenden und, um Sie im Vorfeld über das Event (Termine, Örtlichkeit, Anfahrt, Programm etc.) zu informieren bzw. im Nachgang auf weitere Termine hinzuweisen. Die Listen aller Teilnehmer des Events werden Ausstellern des Events sichtbar gemacht. Die Aussteller verarbeiten die Daten zu eigenen Zwecken weiter, insbesondere zum Zwecke der Statistik, der Marktforschung, aber auch der Werbung und des Marketings.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass vor und während der Veranstaltung „Sportwagenfrühstück“ fotografiert und gefilmt wird. Es werden Film-, Video- und Bildaufnahmen inklusive der ggf. darauf befindlichen Personen (Mitarbeiter des Ausstellers und Besucher) gefertigt und im Nachgang verwertet. Verwendungszwecke der Film-, Video- und Bildaufnahmen sind die (Eigen-)werbung für zukünftige Veranstaltungen, die Selbstdarstellung des Veranstalters und die Darstellung der Veranstaltung in Sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, XING, LinkedIN, Google+), Pressemeldungen, Presseberichterstattungen, Interviews, Zeitschriftenveröffentlichungen und anderen Druckprodukten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Sportwagenfrühstück”. Die Fotografien bezwecken in keinem Fall die identifizierbare fokussierte Darstellung einer einzelnen Person, sondern stets die Ermöglichung von Eindrücken des Events insgesamt. Der Besucher erteilt sein Einverständnis hierzu mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes durch Vorzeigen der Eintrittsberechtigung unwiderruflich; das Einverständnis ist unbegrenzt gültig.

Muss die Veranstaltung auf Grund von nicht von SIGNal Design GmbH zu vertretenen oder sonstigen Umständen abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr zu 100% an den Round Table 101 gespendet. Weitere Ansprüche des Besuchers gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Entfällt oder verzögert die bereits begonnene Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder muss diese abgebrochen werden, hat der Besucher keinen Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Auch in diesem Fall wird die gesamte Teilnahmegebühr an den Round Table 101 gespendet. Weitere Ansprüche des Besuchers gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich ohne MwSt., da es sich um eine Charity-Veranstaltung handelt. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.

Der Besucher ist nicht berechtigt, Werbematerialien zur Auslage zu bringen, dies gilt insbesondere für den Catering- und Netzwerkbereich, Toilettenanlagen und sonstige öffentliche Bereiche. Sofern der Dienstleister Streuwerbung auslegt, wird hierfür eine Gebühr für die unberechtigte Nutzung der Räumlichkeiten sowie der Entsorgung in Höhe von 3.000 Euro netto im Nachgang berechnet.

Aussteller:

  1. Vorbemerkungen
    Die SIGNal Design GmbH ist Veranstalter. Die Teilnahmebedingungen werden von jedem Aussteller in allen Punkten
    anerkannt. Aussteller ist die Gesellschaft, deren Namen die verbindliche Anmeldung lautet. Alle Vereinbarungen sind
    schriftlich zu treffen. Das Event dient zum Netzwerken von 400 Besuchern von ausgewählten Adressen und max. 10
    Ausstellern.
  2. Termin und Dauer
    Sportwagenfrühstück: ab 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Firma SIGNal Design GmbH, Max-Planck-Str. 3-5, 74523 Schwäbisch Hall
  3. Aufbau und Abbau
    1. Ein voriger Abbau ist nicht zulässig.
    2. Ihr Stand muss während der gesamten Zeit des Events von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt sein.
    3. Aufbau der Stände am Dienstag, Vortag von 12:00 bis 16:00 Uhr.
    4. Abbau der kompletten Stände muss am selben Tag nach der Veranstaltung von 14:00 bis 14:30 erfolgen.
    5. Anlieferung von Sportwagen muss am Montag, den 29.04. zwischen 8 und 12 Uhr erfolgen.
    6. Abholung von Ausstellungsfahrzeugen muss am Freitag, den 03.05. zwischen 8 und 12 Uhr erfolgen.
  4. Vertragsabschluss und Teilnahmegebühren
    1. Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Ausstellers an SIGNal Design. Die Anmeldung ist nur über das Anmeldeformular von SIGNal Design gültig. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein.
    2. Ein Vertrag kommt erst mit dem Erhalt einer schriftlichen oder elektronischen Annahmebestätigung durch SIGNal
      Design zustande.
    3. Alle vom Aussteller angefügten Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SIGNal Design diese bestätigt.
    4. Die Veranstaltung ist offen für alle Aussteller. Es gibt keinerlei Konkurrenzausschlüsse. 
    5. SIGNal Design behält sich ausdrücklich vor, einzelne Anmeldungen nicht anzunehmen. Ein Anspruch auf Annahme
      besteht nicht.
    6. Die Rechnung ist nach Annahme der Anmeldung im Voraus zu bezahlen. Ein Storno ist nicht möglich.
    7. Die Ausstellungsgebühren werden unmittelbar nach Zusage in Rechnung gestellt und sind per sofort fällig.
  5. Standplazierung und Standbau
    1. Standausstattung: Stehtisch
    2. Ein Anspruch auf Plazierungsvorgaben besteht nicht.
    3. Erlaubte eigene Werbemittel müssen innerhalb der Standfläche platziert sein.
    4. Standbau ist nicht zulässig.
    5. Unteraussteller sind unzulässig.
  6. Hausordnung
    1. Das Auslegen von Werbematerialien außerhalb der gebuchten Flächen ist nicht zulässig.
    2. Am Sportwagenfrühstück dürfen nur Personen mit Online-Registrierung teilnehmen. Die Zugangskarten sind nicht übertragbar. Wir behalten uns vor, nicht angemeldete Personen den Zutritt zum Event zu verwehren.
  7. Vertragsänderungen
    1. Wird das Event aus wichtigen Gründen verlegt, gilt die Anmeldung der Aussteller auch für diesen neuen Termin oder Ort und den dortigen Bedingungen
    2. Bei Ausfall der Veranstaltung im Voraus wird der bereits überwiesene Betrag zurück erstattet.
    3. Entfällt oder verzögert sich die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder muss diese abgebrochen werden, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Auch weitere Ansprüche des Ausstellers gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
    4. Stornierung der Anmeldung kann nicht voreingenommen werden. Die Anmeldegebühren werden dann nicht zurückerstattet.
  8. Haftung
    1. Für abgestellte Fahrzeuge haftet SIGNal Design nicht. Für eventuell nötige Versicherungen für Exponate ist der Aussteller selbst verantwortlich. Beanstandungen jeder Art sind sofort schriftlich mitzuteilen.
    2. SIGNal Design speichert die Anmeldungen und damit sämtliche zusammenhängende Daten und Angaben elektronisch und gibt diese im Rahmen der Veranstaltung an Dritte weiter.
    3. Der Aussteller gibt seine Einwilligung für die Veröffentlichung von Video- und Bildaufnahmen seines Standes inklusive der darauf befindlichen Exponaten und Personen uneingeschränkt frei.
    4. Es gelten die AGB von SIGNal Design GmbH, Gerichtsstand ist 74523 Schwäbisch Hall.